Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Ver­tragsab­schluss
  1. Ein Ver­trag zwis­chen Hol­len­berg und dem Kun­den oder ein­er vertre­tenden Agen­tur, kommt durch die Anzahlung im Rah­men des besproch­enen Auf­trages Zus­tande. Die Anzahlung des Kun­den liegt in der Regel bei 50% des – min­destens jedoch 20%.
  2. Nach der Anzahlung führt Hol­len­berg alle erforder­lichen Arbeit­en durch und plant auch mit Sub­di­en­stleis­tern ein opti­males Ergebnis.
  3. Nebenabre­den, wie Rück­trittserk­lärun­gen / Stornos bedür­fen zu ihrer Wirk­samkeit der Schrift­form von Anfang an.
  • 2 Ent­geltliche Pla­nun­gen & Besichtigungen
  1. Bei geplanten Aufträ­gen mit einem Gesamtvol­u­men von mehr als 4.000 € berech­net Hol­len­berg für die Pla­nung eine Gebühr für die Konzep­tion des Events von 25% des Gesamtvol­u­mens. Diese wird bei der Schlusszahlung des Auf­trages angerechnet.
  2. Besich­ti­gun­gen und Pla­nungstage wer­den mit ein­er Pauschale von je 350 € berech­net. Diese und damit ent­standene Kosten, wer­den angerech­net sobald der Auf­trag zur Endabrech­nung kommt.
  • 3 Ter­min­ver­schiebung & Stornobedingungen
  1. Falls der Kunde oder die vertre­tenden Agen­tur, einen vere­in­barten Ter­min ver­schiebt, bietet Hol­len­berg dies kosten­frei an. Sollte ein Ter­min nochmals ver­schoben wer­den, sind 5% vom Auf­tragsvol­u­men zusät­zlich fällig.
  2. Wenn der Kunde oder die vertre­tenden Agen­tur, den vere­in­barten Auf­trag mehr als sechs Wochen später stornieren sollte und keine weit­eren ange­bote­nen Leis­tun­gen von Hol­len­berg genutzt wer­den, gibt es keinen Anspruch auf die Rück­zahlung der geleis­teten Anzahlung zum Vertragsabschluss.
  • 4 Gerichts­stand
  1. a) Für sämtliche Rechts­beziehun­gen zwis­chen dem Kun­den und / oder ein­er vertre­tenden Agen­tur gilt auss­chließlich das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutschland.
  2. b) Der Gerichts­stand für sämtliche Ansprüche ist Neuss.